| BUH-Rufe und Beifall sollen im Rat künftig nicht mehr verboten sein |
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BUH-Rufe und Beifall sollen im Rat künftig nicht mehr verboten sein Für die Wählergruppe Bündnis! ist die Beteiligung der Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen nach wie vor eine ihrer wesentlichsten Forderungen. Ihre Mitglieder haben sich seinerzeit zusammengefunden, um selbst als Bürger politisch aktiv zu werden. Was der Rat der Stadt nun aber in seiner neuen Geschäftsordnung beschließen will, hat weniger mit einer effektiven Bürgerbeteiligung als vielmehr mit einer oberflächlichen Anbiederung zu tun, dessen Auswirkungen man sich wohl nicht so richtig klar gemacht hat. Die Parlamente einer repräsentativen Demokratie sollen Orte sein, in denen die von den Wählern entsendeten Mandatsträger zum Wohle der Bürger konzentriert und sachbezogen arbeiten können. Missfallensäußerungen oder Beifallskundgebungen durch Zuschauer sind da fehl am Platze, obwohl sie – wenn die Emotionen bei bestimmten Entscheidungenhochschlagen – nicht auszuschließen sind, was aber bisher im Rat der Stadt Hildesheim noch nie konsequent geahndet, sondern stillschweigend geduldet wurde. Warum kann man es nicht dabei belassen? Wo will man denn die Grenze ziehen zwischen Zwischenrufen, die stören und denen, die man ausdrücklich in der Geschäftsordnung erlaubt? Völlig daneben ist jedoch, den Ratsvorsitzenden seines Rechts zu berauben, Störenfriede vor die Tür zu setzen. Die einzelnen Ratsmitglieder darf er zur Ordnung rufen, aber gegen Störer von außen ist er im eigenen Hause machtlos? Wer denkt sich denn sowas aus? Der Bürger hat das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht, seinen Belangen in lautstarken Demonstrationen Nachdruck zu verleihen, aber ob das gerade parlamentarische Gremien sein müssen, sei dahingestellt. Elke Diekenbrock-Nikelsky Vorsitzende der Wählergruppe Bündnis! |














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